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News vom 01.03.2007 Drucken E-Mail
Seit Anfang 2007 sind neben vielen anderen Gesetzesänderungen auch im Bereich des geschäftlichen E-Mail-Verkehr neue Grundsätze manifestiert worden.

Unternehmer müssen jetzt nicht nur auf herkömmlichen Geschäftspapier und eventuell vorhandener Homepage alle Angaben zum Unternehmen, Inhaber/ Geschäftsführer, Steuernummer, HRB und Anschriftsinformationen ausgeben. Ab diesem Jahr nun auch im E-Mail-Verkehr. Nur in Ausnahmefällen kann im E-Mail-Verkehr darauf verzichtet werden.

Gerne beraten wir Sie und Ihr Unternehmen und schützen Sie vor eventueller Strafverfolgung. Denn auch hier gibt es mittlerweile findige Juristen, welche sich ein mögliches Informationsdefizit zu nutze machen.

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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 3. März 2007 )