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Weitergabe persönlicher Daten |
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Dieser Beitrag richtet sich an Bürger im Bundesland Brandenburg! Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten einfach durch dritte abrufbar sind, so müssen Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Leider ist die Tragweite dieser Gesetzgebung nicht so bekannt wie man es sich wünschen würde.
Alle diejenigen, die dagegen Widerspruch einlegen wollen, müssen dieses bis zum 27.08.2007 erledigt haben. Andernfalls geben Sie sonst stillschweigend Ihre Zustimmung.
Die Datenschützer scheinen hier nicht großartig interessiert zu sein, sonst wäre eine intensivere Diskussion sicher geführt worden!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
MÜTRA Systemhaus
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 22. August 2007 )
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